Wegen Missachtung des Datenschutzes wurden im

Jahr 2008 folgende Strafen verhängt und gezahlt:

 

Lidl:                                                      1.462.000,00 €

Telekom:                                                 300.000,00 €

 

Sind Sie der Meinung, dass § 3 Kölner Grundgesetz

(et hät schon immer jootjejange) für Sie gilt?

 

Wir von SBB Consulting beraten Sie gern, damit

in Zukunft nicht § 4 Kölner Grundgesetz (watt

fott ess, ess fott) Ihre Liquidität belastet.

 

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